Vom Hauskauf bis zur Testamentsgestaltung - Mit dem Notar sind Sie auf der sicheren Seite

Richter sprechen Recht, Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandaten. Aber was machen eigentlich Notare? Anders als Richter entscheiden Notare nicht in einem Streitfall. Vielmehr helfen Notare durch ihre vorsorgende Rechtspflege gerichtliche Verfahren zu verhindern.

Das wichtigste Instrument ist dabei die bei den Notaren zu errichtende Urkunde. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten vertreten Notare hierbei nicht nur einseitig die Interessen einer Partei, sondern beraten alle Vertragsbeteiligten neutral und unparteiisch. Daher wird die Urkunde erst unterzeichnet, wenn die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. “Die Tätigkeitsfelder des Notars sind vielfältiger, als dies allgemein angenommen wird“, weiß Dr. Florian Meininghaus von der Landesnotarkammer Bayern. „Das Aufgabengebiet eines Notars umfasst die Erstellung und Beurkundung von Verträgen auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Ein Notar berät Sie beispielsweise beim Kauf einer Eigentumswohnung, der Überlassung Ihres Hauses an Ihr Kind, der Erstellung eines Testaments, der Formulierung eines Adoptionsantrages oder der Nachfolgeplanung hinsichtlich Ihres Unternehmens.“ Darüber hinaus sind Notare im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung tätig.

Die Aufgabe der Notare bei wichtigen Rechtsgeschäften ist, dass alle Parteien sachgemäß und neutral beraten werden. Nur so sind die Beteiligten vor bestehenden Risiken geschützt. „Dies ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass bei bestimmten Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist“, erklärt Dr. Meininghaus.

Beim Kauf des Eigenheims berät der Notar die Beteiligten beispielsweise weit vor dem Vertragsschluss umfassend und entwirft den Kaufvertrag nach individuellen Bedürfnissen. Während der Beurkundung klärt er die Beteiligten über den Inhalt des Vertrages auf und gibt Gelegenheit, offene Fragen zu erörtern. „Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, kümmert sich der Notar um den Vollzug“, so Dr. Meininghaus. „Er holt alle erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen ein und kümmert sich um die so genannte Lastenfreistellung.“ Zudem treffen Notare Vorkehrungen, die eine risikolose Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer ermöglichen. Zeitgleich ist es die Aufgabe der Notare sicher zu stellen, dass der Verkäufer sein Eigentum erst nach Erhalt des Kaufpreises verliert. Schließlich überwacht der Notar die ordnungsgemäße Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Die Tätigkeit des Notars ist also keineswegs auf das bloße Vorlesen des Vertrages beschränkt.

Ein weiteres wichtiges Beratungsgebiet ist das Erbrecht. So stellen sich nach dem Erwerb einer Immobilie viele Eigenheimbesitzer die Frage, was eigentlich nach ihrem Tod mit der Immobilie passiert. Auch hierzu berät der Notar. „Möchten Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll, müssen Sie dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuell regeln, da ansonsten die gesetzliche Erbfolge eintritt“, rät Dr. Meininghaus. Testamente können, Erbverträge müssen nach dem Gesetz sogar beurkundet werden. „Gerade bei der Erstellung eines Testaments können sich viele Fehler einschleichen, die zur Unwirksamkeit führen. Es ist daher ratsam, mit einem notariellen Testament auf Nummer sicher zu gehen“, so Dr. Meininghaus weiter. „Wir beraten, welche Regelungen für die persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind und übernehmen die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens.“ Ein notarielles Testament erleichtert den Erben obendrein die Abwicklung des Nachlasses, da die Erteilung eines Erbscheins in der Regel nicht mehr erforderlich ist. Dadurch werden im Trauerfall Zeit und Aufwand erheblich reduziert.

Da sich die Beratung durch den Notar jeder Bürger leisten können soll, erhält der Notar für seine Tätigkeit eine Gebühr. Diese wird nach einem gesetzlich festgelegten, sozialen System berechnet - Dabei ist genau geregelt, welche Werte der Notar einer Urkunde zugrunde zu legen hat und welche Gebühr sich daraus ergibt.